Baugenossenschaft Schönau Zürich

Wegleitung für die Wohnungs-Rückgabe

Wegleitung für die Wohnungs-Rückgabe

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Wir gestatten uns nachstehend Sie auf die wesentlichen Punkte hinzuweisen, welche bei der Wohnungsrückgabe zu berücksichtigen sind:

  1. Die Wohnung samt den dazugehörenden Nebenräumen ist in ordnungsgemässem Zustand zu übergeben.
  2. Unversiegelte Parkettböden sind zu spänen und zu wichsen, auf keinen Fall aufzuwaschen. Versiegelte Böden und solche aus Kunststoff und Linoleum sind nach dem Aufwaschen mit einem Spezialmittel zu behandeln. Spannteppiche sind fachgemäss zu shampoonieren.
  3. Sämtliches Holzwerk inkl. Fensterrahmen und Fälze sind mit warmem Seifenwasser abzuwaschen. (Wand- und Küchenschränke auch innen). Allfällige Schrank- und Tablarpapiere (Kontaktpapiere), sowie vom Mieter angebrachte Aufhängehaken jeder Art, sind zu entfernen, sofern diese nicht vom neuen Mieter übernommen werden. Dübellocher sind nicht zu spachteln, diese werden durch den Maler ausgebessert.
  4. Der Reinigung von Kochherd, Kühlschrank, Mischbatterien, Badewanne, Lavabo und Klosett (Kalk- & Urinniederschlag) ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Bitte keine säurehaltigen Mittel verwenden! Dampfabzug in der Küche und Ventilationsdeckel in indirekt belüfteten Räumen inkl. Lüftungskanal gründlich reinigen; Filter, wenn vorhanden auch Kohlefilter, ersetzen.
  5. Fenster (inkl. Doppelverglasung) müssen innen und aussen gereinigt werden. Beschädigte Scheiben sind vor der Übergabe zu ersetzen. Sonnenstorenstoffe sind trocken abzubürsten. Lamellenestoren und Fensterläden sind zu waschen.
  6. Keller- und Estrichabteil sowie Milch-, Brief- und Zählerkasten sind sauber zu reinigen. Der Boden des Estrichabteils sowie des Balkons ist leicht aufzuwaschen.
  7. Bei der Wohnungsrückgabe sind sämtliche Schlüssel (einschliesslich evtl. nachträglich auf eigene Kosten angefertigte) unentgeltlich abzugeben. Fehlende Schlüssel sind zu ersetzen.
  8. Über die Übergabe seitens der vom ausziehenden Mieter auf eigene Kosten angebrachten Einrichtungen an den Nachfolger, ist der Verwaltung bei der Wohnungsübergabe eine von beiden Parteien unterzeichnete Vereinbarung (ohne Preise) zu übergeben.
  9. Für das rechtzeitige Ablesen (Information an EWZ) Ihres Stromzählers haben Sie besorgt zu sein.